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Feb 11, 2024

Genehmigung der Linie

Angenommene EU-Empfehlung LSA-055. Im Vereinigten Königreich genehmigte Empfehlung zur Zulassung von Leinenwurfgeräten. Gemäß dem Life Saving Appliances (LSA) Code, Absätze 7.1, 7.2 und 7.3, alle

Angenommene EU-Empfehlung LSA-055. Im Vereinigten Königreich genehmigte Empfehlung zur Zulassung von Leinenwurfgeräten.

Gemäß den Absätzen 7.1, 7.2 und 7.3 des Life Saving Appliances (LSA) Codes muss jedes Leinenwurfgerät mindestens 4 Projektile enthalten, „… und nicht weniger als 4 Leinen.“

Wenn es Einzelgeräte mit einer Rakete und einer Leine auf dem Markt gibt, die als Leinenwurfgerät zugelassen sind, welche Art von Kennzeichnung sollte angebracht werden und wie kann die Anforderung der Mengen (4 Stück) durch zugelassene Stellen sichergestellt werden? Ist eine Einzelgenehmigung akzeptabel?

Obwohl die Funktionalität von Leinenwurfgeräten als einzelne Einheiten geprüft und zugelassen werden kann, dürfen nur Leinenwurfpakete oder -einheiten, die mindestens 4 Projektile und 4 Leinen enthalten, mit einer roten Flagge gekennzeichnet sein, um die Anforderungen des LSA-Codes zu erfüllen.

Bei der Neuproduktion von Einzeleinheiten sollte auf jeder Einzeleinheit klar ersichtlich sein, dass ein Wurfgerät zu jedem Zeitpunkt aus 4 Einzeleinheiten besteht.

• LSA-Code

• MSN 1874 in der geänderten Fassung

• Die Merchant Shipping (Marine Equipment) Regulations 2016 in der jeweils gültigen Fassung

• UK/1.11, Wurfgeräte

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